From 2f8e89d6d47b13f2e4e433b0580aea7739697ef0 Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: Christian Froehler
- Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt beim Überholen eines Radfahrers, dass „ein ausreichender Seitenabstand (…) zu den Rad Fahrenden, eingehalten“ wird (§ 5 Abs. 4 S. 2 StVO). Ein ausreichender Seitenabstand bedeutet aber nicht, dem Radfahrer so viel Abstand zuzugestehen, um ihm nicht mit dem rechten Seitenspiegel in den Rücken zu stechen — die Rechtsprechung konkretisiert den notwendigen Seitenabstand mit mindestens 1,5 Metern, bei höheren Differenzgeschwindigkeiten, etwa bei außerörtlichen Überholmanövern, werden gar mindestens zwei Meter verlangt. + Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt beim Überholen eines Radfahrers, dass „ein ausreichender Seitenabstand (…) zu den Rad Fahrenden, eingehalten“ wird (§ 5 Abs. 4 S. 2 StVO). Ein ausreichender Seitenabstand bedeutet aber nicht, dem Radfahrer so viel Abstand zuzugestehen, um ihm nicht mit dem rechten Seitenspiegel in den Rücken zu stechen — die Rechtsprechung konkretisiert den notwendigen Seitenabstand mit mindestens 1,5 Metern. Bei höheren Differenzgeschwindigkeiten, etwa bei außerörtlichen Überholmanövern, werden gar mindestens zwei Meter verlangt.
From ccfe1b61914cd1cfa58031cac4df2a6c2968338e Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Christian Froehler- Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern + Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrernx
From 545f18c5e483cdedccdfcb83a1d0faff97a7ca5b Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Christian Froehler- Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrernx + Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern